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Es ist kaum vorstellbar, dass 1960, als die Lebenshilfe Stuttgart e.V. gegründet wurde, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörige alleine gelassen wurde. Es gab keine Schulen für sie, sie galten als bildungsunfähig, höchstens der eine oder andere Kindergarten nahm sie auf. Danach blieb ihnen nur zu Hause zu bleiben oder in einer großen Einrichtung weit weg betreut zu werden. In der Chronik der Lebenshilfe Stuttgart lesen sie leicht verständlich über die abenteuerlichen Anfänge der Lebenshilfe Stuttgart und die weitere Entwicklung hin zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen.“
| Weight | 0,74 kg |
|---|---|
| Autorin | Eva Schackmann |
| Details | Hardcover, 224 Seiten, farbig bebildert |

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart





Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €