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Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
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Drei junge Menschen lächeln in die Kamera
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Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.