Fruchtaufstrich Erdbeere und Rhabarber

3,40 €

/ 200 g

incl. 7% VAT

Die Fruchtaufstriche unserer Lebensmittel-Manufaktur werden in kleinen Mengen von Hand hergestellt. Dieser leckere Erdbeere Rhabarber Fruchtaufstrich ist die perfekte Mischung aus süßen Erdbeeren und säuerlichem Rhabarber. Genießen Sie die köstliche Fruchtigkeit auf Ihrem Brot oder in Desserts. Die ideale Wahl für alle, die einen fruchtigen Aufstrich suchen, der nicht zu süß ist.

Zusätzliche Information

Weight 0,38 kg
Dimensions 8,5 × 8,5 × 6,5 cm
Nettogewicht

200 g

Lagerung

Nach dem Öffnen im Kühlschrank (8ºC) aufbewahren und innerhalb von 10 Tagen verzehren.

Hersteller

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe
Ernsthaldenstraße 35
70565 Stuttgart

Zutaten
Nährwerte pro 100 g

So produzieren wir

Unsere Lebensmittel werden nach höchsten Standards in kleinen Mengen von Hand hergestellt. In unserer Lebensmittel-Manufaktur arbeiten gut ausgebildete Menschen mit Behinderungen.

So entstehen hochwertige Lebensmittel nach traditioneller Art. Das schmeckt man bei unseren Nudeln, Saucen und Fruchtaufstrichen auch.
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

Paypal LogoVisa LogoMastercard Logo
SEPA-Überweisung
DHL Logo

Spenden, wo es am meisten gebraucht wird

Dank Ihrer Spende können wir zusätzliche Angebote schaffen, die Menschen mit Unterstützungsbedarf echte Teilhabe bieten.
Drei junge Menschen lächeln in die Kamera
FundraisingBox Logo

Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.