Fruchtaufstrich Himbeere

3,40 

/ 200 g

inkl. 7 % MwSt.

Die Fruchtaufstriche unserer Lebensmittel-Manufaktur werden in kleinen Mengen von Hand hergestellt. Der Fruchtaufstrich Himbeere ist ein reichhaltiger, leckerer Fruchtaufstrich mit einem natürlichen, vollmundigen Geschmack und einer cremigen Textur. Genießen Sie den fruchtigen, erfrischenden Geschmack auf Brot, Keksen oder als Topping für Waffeln.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,38 kg
Größe 8,5 × 8,5 × 6,5 cm
Nettogewicht

200 g

Lagerung

Nach dem Öffnen im Kühlschrank (8ºC) aufbewahren und innerhalb von 10 Tagen verzehren.

Hersteller

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe
Ernsthaldenstraße 35
70565 Stuttgart

Zutaten

Himbeeren 66%, Rübenzucker, Geliermittel Pektin, Säuerungsmittel Citronensäure, Konservierungsstoff Sorbinsäure, Rapsöl

Nährwerte pro 100 g

Nährwerte pro 100 g

Brennwert kj 692 kJ
Brennwert kcal 163 kcal
Fett < 0,5 g
davon gesättigte Fettsäuren 0 g
Kohlenhydrate 40 g
Zucker gesamt 36,3 g
Eiweiß 1 g
Salz 0,05 g

So produzieren wir

Unsere Lebensmittel werden nach höchsten Standards in kleinen Mengen von Hand hergestellt. In unserer Lebensmittel-Manufaktur arbeiten gut ausgebildete Menschen mit Behinderungen.

So entstehen hochwertige Lebensmittel nach traditioneller Art. Das schmeckt man bei unseren Nudeln, Saucen und Fruchtaufstrichen auch.
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Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

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Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €