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Unsere Rigatoni aus Vollwertgrieß werden aus reinem Dinkelweizengrieß mit viel Liebe in Stuttgart hergestellt.
Für Vollwertnudeln wird das Mehl aus dem vollen Korn genommen. Dazu gehören dann neben dem vitaminärmeren Mehlkörper des Getreidekorns (aus dem die normalen Nudeln hergestellt werden) auch die äußeren Schichten inklusive des Keimlings. In ihnen stecken auch der größte Teil der Ballast-, Mineral- und Mikronährstoffe des Korns sowie gesunde Fette und Vitamine.
Rigatoni eignen sich gut zu Soßen mit kleingeschnittenem Gemüse, aber auch zu kräftigen, sämigen Käse- oder Sahnesoßen. Perfekt sind Rigatoni für Aufläufe, zum Beispiel für Pastitsio, dem köstlichen Makkaroniauflauf aus Griechenland.
Gewicht | 0,52 kg |
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Nettofüllgewicht | 500 g |
Hinweis | Aufgrund der handwerklichen Herstellung unserer Produkte kann es trotz größtmöglicher Sorgfalt zu Kreuzkontamination kommen. Produkt kann Spuren von Ei, Erdnüssen, Soja, Milch, Schalenfrüchten (Nüsse: Mandel, Haselnuss), Sellerie, Senf, Sesam und Lupinen enthalten. |
Hersteller | Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe |
Dinkelvollwertweizengrieß, Wasser, Salz
Nährwerte pro 100 g
Brennwert kj | 1570 kJ |
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Brennwert kcal | 370 kcal |
Fett | 1,5 g |
davon gesättigte Fettsäuren | 0,3 g |
Kohlenhydrate | 78 g |
davon Zucker | 3 g |
Eiweiß | 11 g |
Salz | 0,2 g |
Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart
Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €