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Das Stövchen Utrecht ist ein Produkt aus unserem Berufsbildungsbereich. Hier werden junge Menschen ausgebildet und auf die Berufswelt vorbereitet.
Mit dem Stövchen Utrecht können Sie Tee und andere Heißgetränke über einem Teelicht stilvoll warm halten. Außerdem verbreitet das Kerzenlicht eine wohlige Atmosphäre.
Das Stövchen ist aus feinem Beton gegossen und strahlt eine zeitlose Eleganz aus.
In das Stövchen passen Teelichter mit einem maximalen Durchmesser von 53 mm. Auf der Unterseite des Stövchens Utrecht sind Filzpunkte aufgeklebt. So wird ein Verkratzen der Tischoberfläche verhindert.
| Gewicht | 3,10 kg |
|---|---|
| Größe | 11,5 × 11,5 × 7 cm |
| Material | Beton |
| Größe | 11,5cm x 11,5cm x 7cm |







Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart





Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €