Nachfüll-Teelichter Meran Refill

8,90 €

/ 18 Nachfüll-Teelichter

inkl. 7 % MwSt.

Vorrätig

Diese Nachfüll-Teelichter aus reinem Bienenwachs können Sie in die Teelichthalter aus dem dem Teelichter-Set Meran stellen.
Die Teelichthalter werden alle in Handarbeit in unserer Kerzenwerkstatt hergestellt.

Die Teelichthalter sind nicht im Nachfüll-Set Meran Refill enthalten.
Wenn Sie die Teelichthalter noch nicht haben, können Sie sie hier kaufen: Teelicht-Set Meran

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,35 kg
Maße 13 × 8 × 8 cm
Material

Teelichter aus 100% Bienenwachs

Größe

4cm x 4cm x 2cm

SicherheitshinweisEine brennende Kerze nie ohne Aufsicht lassenVon entzündlichen Gegenständen fernhaltenVon Kindern und Haustieren fernhaltenZwischen Kerzen einen Mindestabstand von 10 cm einhaltenNicht in Zugluft brennenNicht in die Nähe einer Wärmequelle stellenDie Flamme ersticken, Nicht ausblasenEine brennende Kerze nicht bewegenEine brennende Kerze nicht bewegenNie eine Flüssigkeit zum Löschen verwendenNicht berühren, kann heiß seinDirektes Einatmen von Rauch vermeiden

Eine brennende Kerze nie ohne Aufsicht lassen.
Von entzündlichen Gegenständen fernhalten.
Von Kindern und Haustieren fernhalten.
Zwischen Kerzen einen Mindestabstand von 10 cm einhalten.
Nicht in Zugluft brennen.
Nicht in die Nähe einer Wärmequelle stellen.
Die Flamme ersticken. Nicht ausblasen.
Das flüssige Wachs frei von Streichhölzern und Verschmutzungen halten.
Eine brennende Kerze nicht bewegen.
Nie eine Flüssigkeit zum Löschen verwenden.
Nicht berühren, kann heiß sein.
Direktes Einatmen von Rauch vermeiden.

So produzieren wir

Die Kerzen der Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe entstehen in unserer eigenen Kerzenwerkstatt in Stuttgart am Löwentor.

Jede Kerze wird dabei aufwändig in Handarbeit von Menschen mit Behinderungen gegossen oder gezogen.

Wir verwenden sowohl Wachs auf Paraffin- und Stearinbasis, wie auch echtes Bienenwachs zur Herstellung unserer Kerzen.
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Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

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Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.