Hochzeitskarte Ja

2,70 €

incl. 7% VAT

Vorrätig

Diese liebevoll gestaltete Hochzeitskarte ist perfekt, um dem Brautpaar auf stilvolle Weise zu seinem großen Tag zu gratulieren. Die Karte ist mit einer Stanzung aufwendig veredelt und enthält zum Beschriften einen roten Einleger. Das macht Freude und bleibt in Erinnerung.

Diese Hochzeitskarte wurde von Menschen mit einer schweren Behinderung hergestellt. Diese Tätigkeit hilft ihnen beim Erhalt ihrer Fähigkeiten, gibt ihrem Tagesablauf Struktur und vermittelt ihnen Erfolgserlebnisse.

Zusätzliche Information

Weight 0,001 kg
Lieferumfang

Karte DinA6, passender Einleger, Kuvert DinC6

So produzieren wir

Die Grußkarten der Lebenshilfe Stuttgart werden in unseren Fördergruppen von Menschen mit einer schweren Behinderung hergestellt.

Die Tätigkeit hilft den Menschen beim Erhalt ihrer Fähigkeiten, gibt ihrem Tagesablauf Struktur und vermittelt ihnen Erfolgserlebnisse. In den Fördergruppen geht es aber nicht in erster Linie um die Arbeit. Es geht um die Förderung und den Erhalt der Fähigkeiten der hier betreuten Menschen.
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

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Spenden, wo es am meisten gebraucht wird

Dank Ihrer Spende können wir zusätzliche Angebote schaffen, die Menschen mit Unterstützungsbedarf echte Teilhabe bieten.
Drei junge Menschen lächeln in die Kamera
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Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.