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Ein Trauerhandbuch für Menschen mit und ohne Behinderungen, denn jeder Mensch hat das Recht zu trauern. Das Trauerhandbuch enthält sachkundige Informationen und Grundlagenwissen zu den Themen Sterben, Tod und Trauer. Verschiedene Trauermodelle und praktische Tipps für die Trauerarbeit mit Menschen mit Behinderungen werden vorgestellt.
Hilfreiche Checklisten für den Todesfall „Was ist zu tun, wenn…“ unterstützen Sie in der Trauerarbeit.
| Weight | 0,45 kg |
|---|---|
| Autoren | Susanne Fingerle und Christiane Möller |
| Veröffentlichung | Mai 2014 |
| Details | Softcover, 111 Seiten |

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart





Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.