Logo der Lebenshilfe Stuttgart
0,00  0

Warenkorb

No products in the cart.

Continue shopping

Pizzabrett

ab 26,00 

incl. VAT

Das runde Pizzabrett hat einen praktischen Griff und eignet sich zum servieren von Pizza, Flammkuchen oder Brot.
Eine Gatleiste  aus Eschenholz stabilisiert das Pizzabrett und verhindert, das sich das Holz durch Feuchtigkeit verzieht. Die Gatleiste ist nicht durchgängig verleimt. So kann das Holz sich dehnen ohne zu reißen.
Das Pizzabrett wird in zwei Größen verkauft.

Zusätzliche Information

Weight N/A
Größe

M: Durchmesser 35 cm, L: Durchmesser 45 cm

Material

Massives Fichtenholz, unbehandelt mit eingearbeiteter Gratleiste aus Hartholz

So produzieren wir

In der Schreienerei der Stuttgarter Werkstätten arbeiten Menschen mit Behinderungen in zwei Räumen an unseren Produkten aus Holz.

Im Maschinenraum wird gesägt, gehobelt und gebohrt. Im Bankraum wird dann noch geschliffen und montiert.

So entstehen qualitativ hochwertige Produkte aus dem wunderschönen Werkstoff Holz.
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

Paypal LogoVisa LogoMastercard Logo
SEPA-Überweisung
DHL Logo

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €