Rutschi

78,80 €

/ Rutschfahrzeug ohne Anhänger

incl. 7% VAT

Vorrätig

Das Rutschi der Lebenshilfe Stuttgart ist ein Rutschauto für Kinder. Es ist ein beinah unverwüstlicher Begleiter aktiver Kindertage. Das Rutschi ist so robust, dass es mehrere Kindergenerationen übersteht. Gefertigt wird dieses Kinderfahrzeug in unserer Schreinerei aus gedämpftem deutschen Rotbuchenholz. Der Sitz und die Lenkerenden sind rot lackiert, die restliche Holzoberfläche ist mit kau- und speichelfestem Holzöl auf Leinölbasis versiegelt. Die Räder aus langlebigem Kunststoff sind gut geeignet für empfindliche Fußböden.

Die Sitzhöhe beträgt 23 cm. Das Rutschi ist geeignet für Kinder im Alter von einem Jahr bis 5 Jahre.

Das Lieblingsspielzeug muss immer dabei sein? Mit dem optionalen Anhänger wird das Rutschi zu einem idealen Transportmittel. Alle Informationen zum Rutschi-Anhänger finden Sie hier.

Zusätzliche Information

Weight 4,05 kg
Dimensions 55 × 37 × 33 cm
Material

Gedämpftes Rotbuchenholz aus Deutschland, teilweise geölt mit Leinöl und teilweise rot lackiert
Räder aus Kunststoff

Sicherheitshinweis

Alle Spielzeugartikel sind mit dem CE-Zeichen versehen, entsprechend EN 71

So produzieren wir

In der Schreienerei der Stuttgarter Werkstätten arbeiten Menschen mit Behinderungen in zwei Räumen an unseren Produkten aus Holz.

Im Maschinenraum wird gesägt, gehobelt und gebohrt. Im Bankraum wird dann noch geschliffen und montiert.

So entstehen qualitativ hochwertige Produkte aus dem wunderschönen Werkstoff Holz.
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

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Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.