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Diese Grußkarte ist perfekt dafür geeignet, Ihre Dankbarkeit zu zeigen. Das schönes Design und die Silber-Schrift sorgt dabei garantiert für einen gelungenen Eindruck. Für den letzten Schliff dürfen Ihre persönlichen Worte natürlich nicht fehlen. Erst durch sie erhält die Dankeskarte ihren einzigartigen Charakter.
Diese Grußkarte wurde von Menschen mit einer schweren Behinderung hergestellt. Diese Tätigkeit hilft ihnen beim Erhalt ihrer Fähigkeiten, gibt ihrem Tagesablauf Struktur und vermittelt ihnen Erfolgserlebnisse.
| Gewicht | 0,001 kg |
|---|---|
| Lieferumfang | Karte DinA6, passender Einleger, Kuvert DinC6 |

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart





Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €