Logo der Lebenshilfe Stuttgart
0,00  0

Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Weiter einkaufen

Hochzeitskarte Ja

2,70 

inkl. 7 % MwSt.

Vorrätig

Diese liebevoll gestaltete Hochzeitskarte ist perfekt, um dem Brautpaar auf stilvolle Weise zu seinem großen Tag zu gratulieren. Die Karte ist mit einer Stanzung aufwendig veredelt und enthält zum Beschriften einen roten Einleger. Das macht Freude und bleibt in Erinnerung.

Diese Hochzeitskarte wurde von Menschen mit einer schweren Behinderung hergestellt. Diese Tätigkeit hilft ihnen beim Erhalt ihrer Fähigkeiten, gibt ihrem Tagesablauf Struktur und vermittelt ihnen Erfolgserlebnisse.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,001 kg
Lieferumfang

Karte DinA5, passender Einleger, Kuvert DinC5

So produzieren wir

Die Grußkarten der Lebenshilfe Stuttgart werden in unseren Fördergruppen von Menschen mit einer schweren Behinderung hergestellt.

Die Tätigkeit hilft den Menschen beim Erhalt ihrer Fähigkeiten, gibt ihrem Tagesablauf Struktur und vermittelt ihnen Erfolgserlebnisse. In den Fördergruppen geht es aber nicht in erster Linie um die Arbeit. Es geht um die Förderung und den Erhalt der Fähigkeiten der hier betreuten Menschen.
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

Paypal LogoVisa LogoMastercard Logo
SEPA-Überweisung
DHL Logo

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €