Kerzenständer Brügge

10,00 

/ 4er-Set

inkl. 7 % MwSt.

Vorrätig

Das Kerzenständer-Set Brügge aus Beton ist ideal geeignet für Stabkerzen, wie z.B. unsere Kerze Venedig. Das Set besteht aus vier verschieden hohen Kerzenhaltern. Auch für Adventskerzen lässt sich dieses Set prima verwenden. Die Filzpunkte auf der Unterseite der Kerzenhalter verhindern das Verkratzen der Tischoberfläche.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 2,20 kg
Material

Beton

So produzieren wir

Die Kerzen der Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe entstehen in unserer eigenen Kerzenwerkstatt in Stuttgart am Löwentor.

Jede Kerze wird dabei aufwändig in Handarbeit von Menschen mit Behinderungen gegossen oder gezogen.

Wir verwenden sowohl Wachs auf Paraffin- und Stearinbasis, wie auch echtes Bienenwachs zur Herstellung unserer Kerzen.
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

Paypal LogoVisa LogoMastercard Logo
SEPA-Überweisung
DHL Logo

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €