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Unsere hausgemachten Kräuterflädle bestehen aus speziellen Pfannkuchen, die einzeln auf einer Crêpe-Pfanne gebacken und anschließend geschnitten und getrocknet werden. Diese leckere Einlage für Suppen und Eintöpfe ist typisch schwäbisch.
Die Kräuterflädle müssen nur kurz in der heißen Suppe ziehen – schon können sie genossen werden.
| Gewicht | 0,12 kg |
|---|---|
| Nettofüllgewicht | 100 g |
| Hinweis | Aufgrund der handwerklichen Herstellung unserer Produkte kann es trotz größtmöglicher Sorgfalt zu Kreuzkontamination kommen. Produkt kann Spuren von Ei, Erdnüssen, Soja, Milch, Schalenfrüchten (Nüsse: Mandel, Haselnuss), Sellerie, Senf, Sesam und Lupinen enthalten. |
| Hersteller | Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe |
Milch, Vollei (Säuerungsmittel: Zitronensäure), Weizenmehl, Kräuter 5% (Petersilie, Schnittlauch), Rapsöl, Salz, Muskat, Pfeffer
Nährwerte pro 100 g
| Brennwert kj | 1857 kJ |
|---|---|
| Brennwert kcal | 441 kcal |
| Fett | 15 g |
| davon gesättigte Fettsäuren | 3,7 g |
| Kohlenhydrate | 5,6 g |
| davon Zucker | 5,3 g |
| Eiweiß | 21 g |
| Salz | 2,3 g |

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart





Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €