Anhänger „Für dich“

3,00 

/ pro Anhänger

inkl. 7 % MwSt.

Vorrätig

Ein kleines Geschenk mit großer Wirkung: Dieser liebevoll gefertigte herzförmige Anhänger aus hochwertigem weißen Porzellan ist ein besonderes Detail für Ihre/Ihren Liebsten. Die fein eingeprägte Struktur auf der Oberfläche verleiht dem Herz ein edles, handgemachtes Erscheinungsbild – zart, stilvoll und einzigartig.

Der Anhänger wird von einem roten Band gehalten, das nicht nur einen schönen Farbakzent setzt, sondern auch vielseitige Einsatzmöglichkeiten bietet: als dekorativer Geschenkanhänger, stilvolle Tischdeko, Ornament für Zweige oder Fenster, oder einfach als kleine Aufmerksamkeit für einen besonderen Menschen.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,015 kg
Größe

ca. 85mm x 85mm

So produzieren wir

Unsere Produkte aus Porzellan, Steinzeug und Ton werden in einer wunderschönen, hellen Werkstatt am Stuttgarter Löwentor gefertigt.

Jedes Produkt wird dabei liebevoll einzeln in Handarbeit hergestellt. So hat jedes Stück seine individuelle Form, keines ist exakt wie das andere. Das macht diese Produkte so einzigartig schön.
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Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

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Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €