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Rutschi-Anhänger

35,50 

/ Rutschi-Anhänger ohne Rutschfahrzeug

inkl. 7 % MwSt.

Vorrätig

Der Rutschi-Anhänger ist die ideale Ergänzung für das Rutschi der Lebenshilfe Stuttgarter. Gefertigt wird dieses Kinderfahrzeug in unserer Schreinerei aus gedämpftem deutschen Rotbuchenholz. Der Sitz und die Lenkerenden sind rot lackiert, die restliche Holzoberfläche ist mit kau- und speichelfestem Holzöl auf Leinölbasis versiegelt. Die Räder aus langlebigem Kunststoff sind gut geeignet für empfindliche Fußböden.

Der Rutschi-Anhänger ist geeignet für Kinder im Alter von einem Jahr bis 5 Jahre.

Als Zugfahrzeug für den Rutschi-Anhänger dient das Rutschi. Alle Informationen zum Rutschi finden Sie hier

Zusätzliche Informationen

Gewicht 2,80 kg
Größe 52 × 30 × 25 cm
Material

Gedämpftes Rotbuchenholz aus Deutschland, teilweise geölt mit Leinöl und teilweise rot lackiert
Räder aus Kunststoff

Sicherheitshinweis

Alle Spielzeugartikel sind mit dem CE-Zeichen versehen, entsprechend EN 71

So produzieren wir

In der Schreienerei der Stuttgarter Werkstätten arbeiten Menschen mit Behinderungen in zwei Räumen an unseren Produkten aus Holz.

Im Maschinenraum wird gesägt, gehobelt und gebohrt. Im Bankraum wird dann noch geschliffen und montiert.

So entstehen qualitativ hochwertige Produkte aus dem wunderschönen Werkstoff Holz.
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Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

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Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €




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