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Backbrett

ab 53,00 

inkl. MwSt.

Das Backbrett ist ideal, um Teig zu kneten, auszurollen und auszustechen. Lassen Sie das Backbrette einfach auf der Küchenarbeitsplatte liegen. Das schont nicht nur Ihre Arbeitsplatte, sondern sieht auch noch gut aus.

Das Backbrett der Lebenshilfe Stuttgart ist mit Buchenholz eingefasst. Das sorgt für Stabilität, auch bei Kontakt mit Feuchtigkeit. Die Anlegekanten sorgen für einen sicheren Halt auf der Küchenplatte. Das Backbrett ist sehr hochwertig verarbeitet und garantiert eine lange Nutzungsdauer.

Das Backbrett ist in zwei Größen erhältlich.

Zusätzliche Informationen

Gewicht n. v.
Größe n. v.
Material

Mittelteil massive Fichte, Randleisten massive gedämpfte Rotbuche, unbehandelt

So produzieren wir

In der Schreienerei der Stuttgarter Werkstätten arbeiten Menschen mit Behinderungen in zwei Räumen an unseren Produkten aus Holz.

Im Maschinenraum wird gesägt, gehobelt und gebohrt. Im Bankraum wird dann noch geschliffen und montiert.

So entstehen qualitativ hochwertige Produkte aus dem wunderschönen Werkstoff Holz.
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Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

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Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €