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Das Backbrett ist ideal, um Teig zu kneten, auszurollen und auszustechen. Lassen Sie das Backbrette einfach auf der Küchenarbeitsplatte liegen. Das schont nicht nur Ihre Arbeitsplatte, sondern sieht auch noch gut aus.
Das Backbrett der Lebenshilfe Stuttgart ist mit Buchenholz eingefasst. Das sorgt für Stabilität, auch bei Kontakt mit Feuchtigkeit. Die Anlegekanten sorgen für einen sicheren Halt auf der Küchenplatte. Das Backbrett ist sehr hochwertig verarbeitet und garantiert eine lange Nutzungsdauer.
Das Backbrett ist in zwei Größen erhältlich.
| Gewicht | n. v. |
|---|---|
| Größe | n. v. |
| Material | Mittelteil massive Fichte, Randleisten massive gedämpfte Rotbuche, unbehandelt |

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart





Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €