Schaukelpferd

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inkl. 7 % MwSt.

Vorrätig

Das Schaukelpferd ist ein Klassiker mit dem auch schon die Kleinen schaukeln können. Unser Schaukelpferd wird in der Schreinerei der Lebenshilfe Stuttgart in echter Handarbeit aus gedämpfter deutscher Rotbuche gefertigt. Es ist besonders robust und kann an weitere Generationen vererbt werde. Die Holzoberfläche ist mit kau- und speichelfestem Holzöl auf Leinölbasis versiegelt und die Mähne des Schaukelpferdes besteht aus echtem Roßhaar.

Die Sitzhöhe beträgt 28 cm. Das Schaukelpferd ist geeignet für Kinder im Alter von einem Jahr bis 5 Jahre.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 6,30 kg
Größe 83 × 52 × 30 cm
Material

Gedämpftes Rotbuchenholz aus Deutschland, geölt mit Leinöl
Stoppelmähne aus echtem Roßhaar

Sicherheitshinweis

Alle Spielzeugartikel sind mit dem CE-Zeichen versehen, entsprechend EN 71

So produzieren wir

In der Schreienerei der Stuttgarter Werkstätten arbeiten Menschen mit Behinderungen in zwei Räumen an unseren Produkten aus Holz.

Im Maschinenraum wird gesägt, gehobelt und gebohrt. Im Bankraum wird dann noch geschliffen und montiert.

So entstehen qualitativ hochwertige Produkte aus dem wunderschönen Werkstoff Holz.
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

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Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €