Spätzlebrett

10,30 

inkl. MwSt.

Nicht nur im Schwabenland sind Spätzle sehr bliebt. Wer sich und seinen Gästen etwas Besonderes gönnen möchte, schabt Spätzle von Hand.
Mit unserem Spätzlebrett ist das ein Vergnügen. Der frische Teig wird auf dem feuchten Brett ausgestrichen und mit dem mitgelieferten Spätzleschaber aus Edelstahl in dünnen Streifen über dem Topf direkt ins kochende Salzwasser geschabt. Das Daumenloch macht die Handhabung besonders einfach.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,26 kg
Größe 25 × 15 × 1,5 cm
Material

Massives Fichtenholz, naturbelassen und unbehandelt, Schaber aus Edelstahl

So produzieren wir

In der Schreienerei der Stuttgarter Werkstätten arbeiten Menschen mit Behinderungen in zwei Räumen an unseren Produkten aus Holz.

Im Maschinenraum wird gesägt, gehobelt und gebohrt. Im Bankraum wird dann noch geschliffen und montiert.

So entstehen qualitativ hochwertige Produkte aus dem wunderschönen Werkstoff Holz.
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

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Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €