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Dinkel Spirelli

3,40 

/ 500 g

inkl. 7 % MwSt.

Unsere Spirelli werden aus reinem Dinkelweizengrieß mit viel Liebe in Stuttgart hergestellt.

Spirelli eignen sich prima für die kalte Küche und Nudelsalate, weil an den Spiralen Dressings auf Ölbasis am besten haften. Wenn es denn warm sein soll, dann kommen cremige, glatte Soßen zum Einsatz. Aber auch Pesto geht mit den gedrehten Nudeln eine geschmackvolle Symbiose ein.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,52 kg
Nettofüllgewicht

500 g

Hinweis

Aufgrund der handwerklichen Herstellung unserer Produkte kann es trotz größtmöglicher Sorgfalt zu Kreuzkontamination kommen. Produkt kann Spuren von Ei, Erdnüssen, Soja, Milch, Schalenfrüchten (Nüsse: Mandel, Haselnuss), Sellerie, Senf, Sesam und Lupinen enthalten.
Dinkel ist eine Unterart des Weichweizens.

Hersteller

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe
Ernsthaldenstraße 35
70565 Stuttgart

Zutaten

Dinkelweizengrieß, Wasser, Salz, Curcuma

Nährwerte pro 100 g

Nährwerte pro 100 g

Brennwert kj 1572 kJ
Brennwert kcal 370 kcal
Fett 1,1 g
davon gesättigte Fettsäuren 0,2 g
Kohlenhydrate 78 g
davon Zucker 2,8 g
Eiweiß 12 g
Salz 0,23 g

So produzieren wir

Unsere Lebensmittel werden nach höchsten Standards in kleinen Mengen von Hand hergestellt. In unserer Lebensmittel-Manufaktur arbeiten gut ausgebildete Menschen mit Behinderungen.

So entstehen hochwertige Lebensmittel nach traditioneller Art. Das schmeckt man bei unseren Nudeln, Saucen und Fruchtaufstrichen auch.
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Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

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Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €