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Diese elegante Trauerkarte mit einem schlichten Baum vermittelt Ruhe und Trost. Das minimalistische Design unterstreicht die Botschaft der Anteilnahme, während hochwertiges Material und ein passender Umschlag die Karte stilvoll abrunden. Sie bietet ausreichend Platz für persönliche Worte und Erinnerungen.
Diese Kondolenzkarte wurde von Menschen mit einer schweren Behinderung hergestellt. Diese Tätigkeit hilft ihnen beim Erhalt ihrer Fähigkeiten, gibt ihrem Tagesablauf Struktur und vermittelt ihnen Erfolgserlebnisse.
| Gewicht | 0,001 kg |
|---|---|
| Lieferumfang | Karte DinA6, passender Einleger, Kuvert DinC6 |

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart





Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.