Dinkel Suppenlöckchen

3,00 €

/ 350g

incl. 7% VAT

Unsere Suppenlöckchen werden aus reinem Dinkelweizengrieß mit viel Liebe in Stuttgart hergestellt.
Suppenlöckchen eignen sich besonders gut für die Zubereitung von Suppen, da die Spiralform der Nudel besonders gut Flüssigkeit aufnehmen kann.

Zusätzliche Information

Weight 0,37 kg
Nettofüllgewicht

350 g

Hinweis

Aufgrund der handwerklichen Herstellung unserer Produkte kann es trotz größtmöglicher Sorgfalt zu Kreuzkontamination kommen. Produkt kann Spuren von Ei, Erdnüssen, Soja, Milch, Schalenfrüchten (Nüsse: Mandel, Haselnuss), Sellerie, Senf, Sesam und Lupinen enthalten.
Dinkel ist eine Unterart des Weichweizens.

Hersteller

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe
Ernsthaldenstraße 35
70565 Stuttgart

Zutaten

Dinkelweizengrieß, Wasser, Salz, Curcuma

Nährwerte pro 100 g

Nutrients per 100 g

Brennwert kj 1572 kJ
Brennwert kcal 370 kcal
Fett 1,1 g
of which gesättigte Fettsäuren 0,2 g
Kohlenhydrate 78 g
of which Zucker 2,8 g
Eiweiß 12 g
Salz 0,23 g

So produzieren wir

Unsere Lebensmittel werden nach höchsten Standards in kleinen Mengen von Hand hergestellt. In unserer Lebensmittel-Manufaktur arbeiten gut ausgebildete Menschen mit Behinderungen.

So entstehen hochwertige Lebensmittel nach traditioneller Art. Das schmeckt man bei unseren Nudeln, Saucen und Fruchtaufstrichen auch.
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

Paypal LogoVisa LogoMastercard Logo
SEPA-Überweisung
DHL Logo

Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.