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| Weight | 0,79 kg |
|---|---|
| Dimensions | 10 × 6 × 5 cm |
| Material | 80% Paraffinwachs, 20% Stearinwachs |
| Verpackungseinheit | 10 Kerzen, 24 Kerzen |
| Größe je Schiffchen | 10cm x 6cm x 5cm |















Eine brennende Kerze nie ohne Aufsicht lassen.
Von entzündlichen Gegenständen fernhalten.
Von Kindern und Haustieren fernhalten.
In einer geeigneten, mit Wasser gefüllten Schüssel verwenden.
Zwischen Kerzen einen Mindestabstand von 10 cm einhalten.
Nicht in Zugluft brennen.
Nicht in die Nähe einer Wärmequelle stellen.
Docht auf 1 cm kürzen.
Die Flamme ersticken. Nicht ausblasen.
Das flüssige Wachs frei von Streichhölzern und Verschmutzungen halten.
Eine brennende Kerze nicht bewegen.
Nie eine Flüssigkeit zum Löschen verwenden.
Nicht berühren, kann heiß sein.
Nicht in einer Warmhalteeinheit abbrennen.
Direktes Einatmen von Rauch vermeiden.

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart





Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.