Schale Tokio L

17,40 €

inkl. 7 % MwSt.

Vorrätig

Unser Geschirr ist aus feinem Porzellan einzeln und von Hand gefertigt. Jedes Stück hat seine individuelle Form, keines ist wie das andere. Die Innenseite der Schalen ist komplett glasiert. Auch der obere Rand der Außenseite ist glasiert, was dem Geschirr eine besondere Note verleiht.

Die Schale ist in zwei Größen erhältlich. Die größere Schale Tokio L hat einen Durchmesser von ca. 13 cm.
Die kleinere Schale Tokio S finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen

Gewicht 0,36 kg
Maße 13 × 13 × 7,5 cm
Material

Porzellan

Eigenschaft

Spülmaschinenfest

So produzieren wir

Unsere Produkte aus Porzellan, Steinzeug und Ton werden in einer wunderschönen, hellen Werkstatt am Stuttgarter Löwentor gefertigt.

Jedes Produkt wird dabei liebevoll einzeln in Handarbeit hergestellt. So hat jedes Stück seine individuelle Form, keines ist exakt wie das andere. Das macht diese Produkte so einzigartig schön.
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

Paypal LogoVisa LogoMastercard Logo
SEPA-Überweisung
DHL Logo

Spenden, wo es am meisten gebraucht wird

Dank Ihrer Spende können wir zusätzliche Angebote schaffen, die Menschen mit Unterstützungsbedarf echte Teilhabe bieten.
Drei junge Menschen lächeln in die Kamera
FundraisingBox Logo

Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.