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Gewicht | 0,86 kg |
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Größe | 4,5 × 4,5 × 1 cm |
Material | Ton, Bienenwachs |
Größe | Durchmesser: 4,5cm, Höhe: 1,5cm |
Eine brennende Kerze nie ohne Aufsicht lassen.
Von entzündlichen Gegenständen fernhalten.
Von Kindern und Haustieren fernhalten.
Zwischen Kerzen einen Mindestabstand von 10 cm einhalten.
Nicht in Zugluft brennen.
Nicht in die Nähe einer Wärmequelle stellen.
Die Flamme ersticken. Nicht ausblasen.
Das flüssige Wachs frei von Streichhölzern und Verschmutzungen halten.
Eine brennende Kerze nicht bewegen.
Nie eine Flüssigkeit zum Löschen verwenden.
Nicht berühren, kann heiß sein.
Direktes Einatmen von Rauch vermeiden.
Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart
Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
5.111 € = (
3.539 €
+
1.572 €
)