
Wir erkunden mit den Stadtführerinnen und Stadtführern vom Projekt „Blickwechsel“ unsere Stadt Stuttgart.
Mal schauen, was wir alles Neues entdecken.
Das wird bestimmt ein interessanter Nachmittag. Danach finden wir sicherlich noch ein feines Café.
• Schwerbehindertenausweis
• Geld für Essen und Getränke
Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag. Sie können zur Finanzierung unserer Angebote zum Teil Mitteln aus der Pflegeversicherung nutzen. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.