

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind motiviert.
Und sie sind in ihrem Bereich gut ausgebildet.
Das Fach·personal der Werkstätten leitet die Mitarbeitenden an.
Wir erledigen Ihre Aufträge sorgfältig, termintreu und in hoher Qualität.
Tipp: Reduzieren Sie Ihre Ausgleichs·abgabe!
Wenn Sie Lohn·aufträgen vergeben oder unsere Eigen·produkte kaufen können Sie 50% unserer Arbeits·leistung mit Ihrer Ausgleichs·abgabe verrechnen (§223 SGB IX).












Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.