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Ein lachender Mensch sitzt neben einer Betreuerin in einer Fördergruppe.
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Förder·gruppen

Manche Menschen können nicht in einer Arbeits·gruppe arbeiten.
Diese Menschen werden bei uns im Förder·gruppen betreut.

Förder·gruppen

In den Förder·gruppen lernen Menschen Dinge für den Alltag.
Sie machen Sport für den Körper.
Und sie machen Übungen für das Gehirn.
Sie können sich auch viel ausruhen.

Manche Menschen können später in den Bildungs·bereicht wechseln.
Oder in einem Arbeits·bereich arbeiten.

Wir haben eine Therapie mit Tieren.
Andere Therapien kann man in unserem Haus machen.
Zum Beispiel: Logopädie (Training der Sprache)
Oder Ergotherapie (Training der Bewegung).

Dafür braucht man dann ein Rezept von einer Ärztin oder einem Arzt.

Kontakt

Möchten Sie einen Platz in einer Förder·gruppe:
Dann laden wir Sie gerne zu einem Gespräch ein.
So können wir uns kennen·lernen.
Und wir können alle nötigen Schritte besprechen.

Leitung Fördergruppen Fachdienst Teilhabe

Moritz Böning
Telefon: 0173 57 50 579
E-Mail: M.Boening@lebenshilfe-stuttgart.de

Förder·gruppen in Stuttgart-Vaihingen

Stuttgarter Werkstätten
Ernsthaldenstraße 39
70565 Stuttgart-Vaihingen

Förder·gruppen am Löwentor

Stuttgarter Werkstätten
Löwen­tor­straße 18-20
70191 Stuttgart-Nord

Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.