
Ehrenamtlich zu helfen macht Spaß.
Du entdeckst dabei Neues.
Und du hilfst Menschen mit Behinderungen.
So können sie besser an der Gesellschaft teilhaben.
HINWEIS: Im Moment pausieren wir die Einarbeitung neuer Ehrenamtlicher.


Wir unterstützen dich vor und während deines ehrenamtlichen Engagements und möchten deinen Einsatz entsprechend wertschätzen. Wir bieten:

Laura Hanft
Telefon: 0711 89 69 08-44
E-Mail: ehrenamt@lebenshilfe-stuttgart.de
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.