
In der Wilhelma wird heute Halloween gefeiert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verkleiden sich als Hexen, Vampire, Gespenster und anderes.
Zusätzlich wird die Wilhelma unheimlich schön geschmückt.
Wer möchte, kann sich gerne verkleiden.
• Schwerbehindertenausweis
• Geld für Essen und Getränke
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.