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Landtagswahlen 2026 – Wer wird Chef von Baden-Württemberg (ausgebucht)

Landtagswahlen

Am 8. März 2026 wählen die Menschen in Baden-Württemberg einen neuen Landtag.
Sie bestimmen damit auch wer der neue Minister·präsident wird.
Dieses Seminar ist in leichter Sprache und erklärt wichtige Fragen zur Wahl.

Datum
26. Februar 2026
Treffpunkt
Adresse: TREFFPUNKT Rotebühlplatz 28
Anfang: 16.30 Uhr
Ende: 18 Uhr
Zeit
16.30 – 18 Uhr
Kosten
12 €

Anmeldung zu:

Landtagswahlen 2026 – Wer wird Chef von Baden-Württemberg

am 26. Februar 2026
Die Anmeldung ist nicht mehr möglich. Das Angebot ist leider ausgebucht!

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €