
Sie wohnen in Rottenburg am Neckar.
Von dort aus erkunden Sie Burgen, Schlösser und Klöster in der Region,
zum Beispiel die Burg Hohenzollern oder den Dom in Rottenburg.
Sie werden zu Ritterinnen und Rittern, zu Prinzessinnen und Prinzen, zu Königinnen und Königen.
Bei einer Stadtführung treffen Sie Gräfin Mechthild. Sie erzählt spannende Geschichten aus dem Mittelalter.
Sie lernen, wie man damals und heute mit Konflikten umgeht.
Sie malen, gestalten und schreiben Geschichten.
Sie tauchen ein in das Leben von damals.
So werden Sie selbst Teil dieser Zeit!
Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €