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Sommer-Party

DJ Tobi macht super Musik zum Tanzen.
Es gibt ein Kennenlernkarusell.
Eine Liebes- wand mit Liebesengeln helfen bei der Kontaktaufnahme.
Snacks und Getränke können gekauft werden.
Die Party findet ohne Flackerlicht statt und ist geeignet für Menschen mit Epilepsie.

18. September 2026
Einlass: 17 Uhr
Ende: ca. 21 Uhr

Eintritt: 3 Euro
Eintritt für Begleitpersonen: Frei

Jugendhaus Cann
Kegelenstr. 21, 70372 Stuttgart

Eine Fahrbegleitung kann leider nicht angeboten werden!
Eine Anmeldung ist nicht notwendig!
Das Jugendhaus ist barrierefrei!

Datum:
18. September 2026
Uhrzeit:
17 – 21 Uhr
Ort:
Jugendhaus Cann, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €