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Trommel-Workshop

Trommel-Workshop

Beim Trommeln mit Hif Anga haben wir richtig Spaß! Wir lernen einfache Rhythmen und singen dazu afrikanische Lieder.
Wenn wir Lust haben, tanzen wir ein bisschen oder lassen uns von Hif Anga eine Geschichte erzählen.
Dieses Angebot ist nur als kompletter Kurs mit allen Terminen buchbar.
Das Musikangebot wird durch eine Spende unterstützt. Deshalb können wir das Angebot günstiger anbieten.

Datum
17. November 2026 und
24. November 2026 und
1. Dezember 2026
Dieses Angebot findet an mehreren Terminen statt und kann nur komplett gebucht werden.
Treffpunkt
Adresse: Löwentorstraße 18, 4. Etage, 70191 Stuttgart
Tür offen: 15.45 Uhr
Anfang: 16.30 Uhr
Ende: 18.30 Uhr
Zeit
16.30 – 18.30 Uhr
Kosten inklusive Leihgebühr für Trommeln
30 €
Angebotsleitung
Hif Anga mit Laura Hanft und Dominique Knopf-Woernle

Anmeldung zu:

Trommel-Workshop

am 17. November, 24. November und 1. Dezember 2026

Angaben zur Person

Angaben zur gesetzlichen Vertretung

Zusätzliche Angaben

Wohnkunde
Wohnkunde Einverständnis*
Welchen Treffpunkt möchten Sie wählen*
Wie möchten Sie bezahlen?*
Wie möchten Sie bezahlen?*
Brauchen Sie zusätzliche Leistungen?
THN Teilnahmebedingungen und Datenschutz*
Reise Teilnahmebedingungen und Datenschutz*

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €