
Diese Frage stellen sich viele junge Menschen, wenn sie ihre Schulzeit beenden.
Sie möchten wissen, welche Wege ihnen offenstehen.
Zum Beispiel eine Ausbildung, ein Studium oder andere Weiterbildungsangebote.
In Stuttgart gibt es viele Messen zu dieser Frage.
Doch wie finden Menschen mit Behinderungen die passenden Informationen?
Seit 2016 gibt es eine spezielle Fachmesse, die für Menschen mit Behinderungen ist.
Am 22. Mai fand diese Messe statt –
und natürlich waren auch die Lebenshilfe Stuttgart wieder mit dabei.
Dank der Unterstützung der IHK Stuttgart konnten wir die Veranstaltung in deren zentral gelegenen und barrierefreien Räumlichkeiten ausrichten. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön dafür! Andrea Bosch, Vertreterin der IHK Stuttgart und Jennifer Langer, Behindertenbeauftragte der Stadt Stuttgart, begrüßten die Gäste und Aussteller herzlich.
Organisiert wird die Fachmesse „Berufliche Möglichkeiten für junge Menschen mit Beeinträchtigung“ vom Netzwerk berufliche Inklusion Stuttgart. Das ist ein Zusammenschluss Anbietern und Kostenträgern rund um die Eingliederungshilfe. Also Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM), Berufsbildungswerke, Arbeitsagentur, Jobcenter, dem Kommunalverband für Jugend & Soziales und die Stadt Stuttgart.

Auf der Messe gab es Infostände von verschiedenen Organisationen.
An Musterarbeitsplätzen konnten die Besucherinnen und Besucher verschiedene Tätigkeiten ausprobieren –
zum Beispiel einfache Montagearbeiten.
Die Lebenshilfe Stuttgart hatte eine Maschine dabei mit der man Buttons machen kann.
Außerdem konnten die Gäste eigene Grußkarten herstellen.
Auf der Messe gab es viele Vorträge.
Menschen mit Behinderungen haben aus ihrem Arbeits-Alltag erzählten.
Es gab Vorträge von Menschen die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten.
Und es gab Vorträge von Menschen, die in einer normalen Firma arbeiten.
Zu jedem Vortrag wurden Fotos gezeigt
Alle Vorträge wurden mehrfach wiederholt.



Die Fachmesse wurde von vielen Menschen besucht.
Es waren Schulklassen da und auch einige Eltern.
Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €