Logo der Lebenshilfe Stuttgart
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Feuer·wehr in der Kita (Leicht Sprache)

In der Kita hat es nicht gebrannt.
Die freiwillige Feuerwehr aus Stuttgart-Vaihingen war zu besuch.
Die Feuerwehr·männer haben den Kindern erklärt, was im Notfall passiert.
Und was die Kinder im Notfall machen sollen.
Ein Feuerwehr·mann hat eine Schutz·ausrüstung mitgebracht.
Zum Schluss haben die Feuerwehr·männer zur Übung ein Telefon aufgebaut.
Hier konnten die Kinder Notruf spielen.
Und die Kinder konnten lernen, was man im Notruf am Telefon sagen soll.

Besuch der Kinder im Feuer·wehr·haus

An einem anderen Tag durften die Kinder das Feuerwehr·haus besuchen.
Die Kinder konnten sich alle Fahrzeuge anschauen.
Die Kinder hatten viele Fragen.
Die Feuerwehr hat sich Zeit genommen auf alle Fragen zu antworten.

Dann durften die Kinder mit einem Feuerwehr·schlauch üben.
Sie mussten mit dem Wasser·strahl ein Ziel treffen.
Das ist gar nicht einfach.

Es war ein tolles Projekt.
Vielen Dank an die Freiwillige Feuer·wehr in Stuttgart-Vaihingen.

Kommentar schreiben
Leave a Reply

    Kosten und Finanzierung

    Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

    Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

    Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

    Laufzeit: Ein Kalenderjahr
    (Januar bis Dezember)

    Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

    Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

    Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

    Laufzeit: 12 Monate
    (Januar bis Dezember)
    (Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

    Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

    Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

    Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

    (

      3.539 € 

    +

      1.572 € 

    ) = 5.111 €