Arbeit bedeutet mehr als Beschäftigung. Sie schafft Selbstvertrauen, vermittelt Erfolgserlebnisse und ermöglicht es, eigene Fähigkeiten weiterzuentwickeln.
Mit einem 3D-Drucker und einem Laser-Gravierer können wir das Arbeitsangebot in unseren Werkstätten erweitern und moderne, interessante Tätigkeiten schaffen. Menschen mit Behinderung erhalten die Möglichkeit, neue Techniken kennenzulernen, kreative Ideen umzusetzen und an innovativen Produktionsschritten mitzuwirken.
Die Geräte helfen uns außerdem, Zubehörteile für unsere eigenen Produkte selbst herzustellen. Das spart Kosten und macht uns unabhängiger von teuren Zukäufen. Gleichzeitig eröffnen sich neue Möglichkeiten für Aufträge und individuelle Kundenwünsche.
Davon profitieren vor allem die Menschen, die dort arbeiten. Sie können neue Fähigkeiten erlernen, abwechslungsreiche Aufgaben übernehmen und erleben, wie aus einer Idee ein fertiges Produkt entsteht.
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.