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Quer·einsteiger-Programm: Neue Wege im Berufs·bildungs·bereich (Leichte Sprache)

Im Berufs·bildungs·bereich lernt man zu arbeiten.
Manche Menschen können das schon.
Sie haben vieles gelernt.
Sie können vieles.
Sie waren vielleicht schon in einer Firma.
Sie finden aber nicht den richtigen Platz.
Sie trauen sich manches nicht zu.
Sie fühlen sich schnell unter Druck gesetzt.

Für diese Menschen gibt es das Quer·einsteiger·programm.
Christina Ulmer hat erzählt wie das geht.
Eine Person hat sie unterstützt.
Wenn etwas nicht geklappt hat,
haben sie gemeinsam eine Lösung überlegt.
Christina Ulmer hat erst in der Schreinerei gearbeit.
Dann in der Logistik.
Jetzt arbeitet sie in einer Firma.
An drei Tagen in der Woche ist sie dort.
Vielleicht werden es bald mehr Tage sein.

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    Kosten und Finanzierung

    Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

    Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

    Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

    Laufzeit: Ein Kalenderjahr
    (Januar bis Dezember)

    Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

    Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

    Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

    Laufzeit: 12 Monate
    (Januar bis Dezember)
    (Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

    Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

    Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

    Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

    (

      3.539 € 

    +

      1.572 € 

    ) = 5.111 €