3,40 €
incl. 7% VAT
zzgl. Versandkosten
Die Pasta-Saucen unserer Lebensmittel-Manufaktur werden in kleinen Mengen von Hand hergestellt. Aus fruchtigen Tomaten entstehen so drei leckere mediterrane Geschmacksrichtungen. Die Tomatensauce Arrabiata bringt durch seine angenehme Schärfe Leidenschaft auf den Teller.
Die Sauce muss nur aufgewärmt werden und zusammen mit unseren Nudeln haben Sie im Handumdrehen ein leckeres Gericht auf dem Tisch.
Weight | 0,64 kg |
---|---|
Dimensions | 8,5 × 8,5 × 12 cm |
Nettofüllmenge | 350 ml |
Lagerung | Kühl und lichtgeschützt lagern. Nach dem Öffnen im Kühlschrank (8ºC) aufbewahren und innerhalb von drei Tagen verbrauchen. |
Hersteller | Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe |
Geschälte Tomaten 90% (Säuerungsmittel: Zitronensäure), Zwiebeln, Olivenöl, Basilikum, Oregano, Chilipulver, Salz, Zucker, Pfeffer
Nutrients per 100 g
Brennwert kj | 201 kJ |
---|---|
Brennwert kcal | 48 kcal |
Fett | 1,9 g |
of which gesättigte Fettsäuren | 0,3 g |
Kohlenhydrate | 3,9 g |
Zucker gesamt | 4,4 g |
Eiweiß | 3,3 g |
Salz | 0,43 g |
Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart
Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €