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Tomatensauce Arrabiata

3,40 

/ 350 ml

incl. 7% VAT

Die Pasta-Saucen unserer Lebensmittel-Manufaktur werden in kleinen Mengen von Hand hergestellt. Aus fruchtigen Tomaten entstehen so drei leckere mediterrane Geschmacksrichtungen. Die Tomatensauce Arrabiata bringt durch seine angenehme Schärfe Leidenschaft auf den Teller.

Die Sauce muss nur aufgewärmt werden und zusammen mit unseren Nudeln haben Sie im Handumdrehen ein leckeres Gericht auf dem Tisch.

Zusätzliche Information

Weight 0,64 kg
Dimensions 8,5 × 8,5 × 12 cm
Nettofüllmenge

350 ml

Lagerung

Kühl und lichtgeschützt lagern. Nach dem Öffnen im Kühlschrank (8ºC) aufbewahren und innerhalb von drei Tagen verbrauchen.

Hersteller

Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe
Ernsthaldenstraße 35
70565 Stuttgart

Zutaten

Geschälte Tomaten 90% (Säuerungsmittel: Zitronensäure), Zwiebeln, Olivenöl, Basilikum, Oregano, Chilipulver, Salz, Zucker, Pfeffer

Nährwerte pro 100 g

Nutrients per 100 g

Brennwert kj 201 kJ
Brennwert kcal 48 kcal
Fett 1,9 g
of which gesättigte Fettsäuren 0,3 g
Kohlenhydrate 3,9 g
Zucker gesamt 4,4 g
Eiweiß 3,3 g
Salz 0,43 g

So produzieren wir

Unsere Lebensmittel werden nach höchsten Standards in kleinen Mengen von Hand hergestellt. In unserer Lebensmittel-Manufaktur arbeiten gut ausgebildete Menschen mit Behinderungen.

So entstehen hochwertige Lebensmittel nach traditioneller Art. Das schmeckt man bei unseren Nudeln, Saucen und Fruchtaufstrichen auch.
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Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe GmbH
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

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Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €