
Beim MTV Stuttgart findet das Fußball-Landesfinale der Special Olympics Baden-Württemberg statt.
Das Turnier startet mit einer olympischen Eröffnungszeremonie um 10 Uhr.
Das bedeutet, Einzug der Spielerinnen und Spieler mit Fackel und Fahne.
Da gehen wir hin, schauen uns die Spiele an und jubeln begeistert den Spielerinnen und Spielern zu.
Bestimmt gibt es am Spielfeldrand eine Rote Wurst und ein Getränk.
• Schwerbehindertenausweis
• Geld für Essen und Getränke
Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.
Gesamtbetrag aus Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag zur Verfügung:
(
3.539 €
+
1.572 €
) = 5.111 €