Logo der Lebenshilfe Stuttgart
Logo der Lebenshilfe Stuttgart

Fußball-Landesfinale der Special Olympics BW

Fußball-Landesfinale der Special Olympics Baden-Württemberg

Beim MTV Stuttgart findet das Fußball-Landesfinale der Special Olympics Baden-Württemberg statt.
Das Turnier startet mit einer olympischen Eröffnungszeremonie um 10 Uhr.
Das bedeutet, Einzug der Spielerinnen und Spieler mit Fackel und Fahne.
Da gehen wir hin, schauen uns die Spiele an und jubeln begeistert den Spielerinnen und Spielern zu.
Bestimmt gibt es am Spielfeldrand eine Rote Wurst und ein Getränk.

Datum
18. Juli 2026
Treffpunkt WAP Möhringen
Adresse: Balingerstraße 35, 70567 Stuttgart-Möhringen
Anfang: 9.15 Uhr
Ende: 14.30 Uhr
Treffpunkt Löwentor
Adresse: Löwentorstraße 18, 4. OG, 70191 Stuttgart
Anfang: 9.15 Uhr
Ende: 13.30 Uhr
Zeit
08.15 – 14.30 Uhr
Kosten
92 €
Mitbringen

• Schwerbehindertenausweis
• Geld für Essen und Getränke

Angebotsleitung
Laura Hanft

Anmeldung zu:

Fußball-Landesfinale der Special Olympics BW

am 18. Juli 2026

Angaben zur Person

Angaben zur gesetzlichen Vertreung

Zusätzliche Angaben

Wohnkunde
Wohnkunde Einverständnis*
Welchen Treffpunkt möchten Sie wählen*
Wie möchten Sie bezahlen?*
Wie möchten Sie bezahlen?*
Brauchen Sie zusätzliche Leistungen?
THN Teilnahmebedingungen und Datenschutz*
Reise Teilnahmebedingungen und Datenschutz*

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €