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Tag der offenen Tür

in der Werkstatt in Stuttgart-Vaihingen

Am Tag der offenen Tür laden wir Sie herzlich ein, unseren Arbeitsalltag aus nächster Nähe kennenzulernen:

• Schauen Sie unseren Teams über die Schulter und erleben Sie unser vielfältiges Angebot an Beschäftigungsmöglich-keiten für Menschen mit Behinderungen.

• Gewinnen Sie Einblicke in die professionelle Abwicklung unserer zahlreichen Aufträgen für Unternehmen aus der Region.

• Entdecken Sie die große Palette unserer Werkstattprodukte und genießen Sie im Bistro Panino eine Tasse Kaffee, begeleitet von frischen Backwaren aus unserer eigenen Bäckerei.

• Informieren Sie sich über attraktive Arbeits– und Ausbildungsplätze bei der Lebenshilfe.

Führungen:
Um 13 Uhr und um 14 Uhr bieten wir geführte Rundgänge durch das Haus an. Natürlich können Sie können die Werkstatt während der gesamtem Öffnungszeit auch selbständig erkunden.

Gewinnspiel:
Machen Sie bei unserem Gewinnspiel mit – unter allen Teilnehmenden verlosen wir attraktive Preise, darunter eine Smartwatch, eine Bluetooth-Box und Bluetooth-Earbuds. (Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.)

 

Hinweis: Während der Veranstaltung machen wir Foto- und Filmaufnahmen. Mit Ihrem Besuch stimmen Sie der Verwendung dieses Materials für unsere Öffentlichkeitsarbeit zu. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter: www.lebenshilfe-stuttgart.de/fotos

Datum:
16. April 2026
Uhrzeit:
10 – 15 Uhr
Ort:
Ernsthaldenstraße 39, 70565 Stuttgart

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €