Am Tag der offenen Tür laden wir Sie herzlich ein, unseren Arbeitsalltag aus nächster Nähe kennenzulernen:
• Schauen Sie unseren Teams über die Schulter und erleben Sie unser vielfältiges Angebot an Beschäftigungsmöglich-keiten für Menschen mit Behinderungen.
• Gewinnen Sie Einblicke in die professionelle Abwicklung unserer zahlreichen Aufträgen für Unternehmen aus der Region.
• Entdecken Sie die große Palette unserer Werkstattprodukte und genießen Sie im Bistro Panino eine Tasse Kaffee, begeleitet von frischen Backwaren aus unserer eigenen Bäckerei.
• Informieren Sie sich über attraktive Arbeits– und Ausbildungsplätze bei der Lebenshilfe.
Hinweis: Während der Veranstaltung machen wir Foto- und Filmaufnahmen. Mit Ihrem Besuch stimmen Sie der Verwendung dieses Materials für unsere Öffentlichkeitsarbeit zu. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter: www.lebenshilfe-stuttgart.de/fotos
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.