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Vereinszeitschrift Brücke

Vereinszeitschrift „Brücke“

Seit 1978 erschien die Vereinzeitschrift der Lebenshilfe Stuttgart. Sie informierte über Neuigkeiten in der Lebenshilfe Stuttgart und ihren Einrichtungen.
Seit 2025 wird die Vereinszeitschrift „Brücke“ als digitaler Blog weitergeführt. Im Blog werden Sie weiterhin über Neuigkeiten der Lebenshilfe Stuttgart informiert.
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April 2025
Ausgabe 131
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Dezember 2024
Ausgabe 130
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August 2024
Ausgabe 129
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April 2024
Ausgabe 128
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Dezember 2023
Ausgabe 127
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Juni 2023
Ausgabe 126
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Januar 2023
Ausgabe 125
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September 2023
Ausgabe 124
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April 2022
Ausgabe 123
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Januar 2022
Ausgabe 122
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September 2021
Ausgabe 121
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Juni 2021
Ausgabe 120

Redaktion

Fachbereich Kommunikation
Eva Schackmann und Eduard Kasdorf
Telefon: 0711 320 97-128
E-Mail: kommunikation@lebenshilfe-stuttgart.de

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote zum Teil aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €