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Vereinszeitschrift Brücke

Vereinszeitschrift „Brücke“

Seit 1978 erschien die Vereinzeitschrift der Lebenshilfe Stuttgart. Sie informierte über Neuigkeiten in der Lebenshilfe Stuttgart und ihren Einrichtungen.
Seit 2025 wird die Vereinszeitschrift „Brücke“ als digitaler Blog weitergeführt. Im Blog werden Sie weiterhin über Neuigkeiten der Lebenshilfe Stuttgart informiert.
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April 2025
Ausgabe 131
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Dezember 2024
Ausgabe 130
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August 2024
Ausgabe 129
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April 2024
Ausgabe 128
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Dezember 2023
Ausgabe 127
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Juni 2023
Ausgabe 126
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Januar 2023
Ausgabe 125
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September 2023
Ausgabe 124
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April 2022
Ausgabe 123
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Januar 2022
Ausgabe 122
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September 2021
Ausgabe 121
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Juni 2021
Ausgabe 120

Redaktion

Fachbereich Kommunikation
Eva Schackmann und Eduard Kasdorf
Telefon: 0711 320 97-128
E-Mail: kommunikation@lebenshilfe-stuttgart.de

Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.