
Ehrenamtliches Engagement macht Spaß. Es erweitert den persönlichen Horizont und leistet einen wertvollen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft. Ohne das Ehrenamt wären Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe nicht so weit gekommen, wie sie es heute sind.
HINWEIS: Im Moment pausieren wir die Einarbeitung neuer Ehrenamtlicher.


Wir unterstützen dich vor und während deines ehrenamtlichen Engagements und möchten deinen Einsatz entsprechend wertschätzen. Wir bieten:

Laura Hanft
Telefon: 0711 89 69 08-44
E-Mail: ehrenamt@lebenshilfe-stuttgart.de
Gesamtbetrag aus
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeitpflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2
Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)
Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr
Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.
Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1
Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)
Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)
Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.
Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.