Logo der Lebenshilfe Stuttgart
Logo der Lebenshilfe Stuttgart
Ein lachender Mensch sitzt neben einer Betreuerin in einer Fördergruppe.
Logo der Stuttgarter Werkstätten der Lebenshilfe

Fördergruppen

Menschen, die nicht in einer Arbeits­gruppe oder im Berufsbildungsbereich tätig sein können, werden bei uns in Fördergruppen betreut. Momentan haben wir an zwei Standorten in Stuttgart Fördergruppen.

Fördergruppen

In den Fördergruppen geht es vor allem um eine sinn­volle Tages­­struktur und das Einüben lebens­praktischer Fertig­keiten für den Alltag.
Wenn möglich findet eine Hinführung zum Bildungs- oder Arbeits­­bereich statt. Die angebotene Tages­­struktur ist gekenn­zeichnet durch körper­liche und geistige Mobili­sierung und ausreichend Ruhe­­möglich­­keiten.

Wir bieten eine tier­­gestüzte Therapie an. Weitere thera­peutische Angebote wie Logopädie und Ergo- und Physio­­therapie können auf Rezept in unseren Räumen wahr­­genom­men werden.

Fördergruppen haben wir im Moment an den Standorten in Vaihingen und am Löwentor.

Kontakt

Wenn Sie Interesse an einem Platz in einer Fördergruppe der Stuttgarter Werkstätten haben, laden wir Sie gerne zu einem Kennenlerngespräch ein. Dort können wir mit Ihnen alle nötigen Schritte besprechen.

Leitung Fördergruppen Fachdienst Teilhabe

Moritz Böning
Telefon: 0173 57 50 579
E-Mail: M.Boening@lebenshilfe-stuttgart.de

Fördergruppen in Stuttgart-Vaihingen

Stuttgarter Werkstätten
Ernsthaldenstraße 39
70565 Stuttgart-Vaihingen

Fördergruppen am Löwentor

Stuttgarter Werkstätten
Löwen­tor­straße 18-20
70191 Stuttgart-Nord

Spenden, wo es am meisten gebraucht wird

Dank Ihrer Spende können wir zusätzliche Angebote schaffen, die Menschen mit Unterstützungsbedarf echte Teilhabe bieten.
Drei junge Menschen lächeln in die Kamera
FundraisingBox Logo

Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.