Logo der Lebenshilfe Stuttgart
Logo der Lebenshilfe Stuttgart
FSJ bei der Lebenshilfe Stuttgart

FSJ,BFD oder Praktikum bei der Lebenshilfe Stuttgart

In einem Freiwilligen Sozialen Jahr, einem Bundesfreiwilligendienst oder einem Praktikum unterstützen Sie unser Team bei der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung. Dabei geht es um unterschiedliche Lebensbereiche, wie Arbeit, Wohnen, Freizeit oder unsere inklusive Kindertagesstätte.

Freie Stellen für FSJ/BFD

Freie Stellen für Praktika

Kontakt, Infos, Bewerbungen

Möchtest du die Lebenshilfe kennenlernen?
Haben Sie Fragen oder möchten sich bewerben?
Portrait von Bernhard Hühn, Leiter der Personalabteilung der Lebenshilfe Stuttgart

Leiter Personal

Bernhard Hühn
Telefon: 0711 32 097-168
E-Mail: personal@lebenshilfe-stuttgart.de

Kosten und Finanzierung

Unsere Angebote sind anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, das heißt, dass Sie unsere Angebote aus Mitteln der Pflegeversicherung finanzieren können. Voraussetzung ist dabei ein Pflegegrad. Die Leistungen müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Wenn Sie die Angebote über die Pflegekasse bezahlen möchten, kreuzen Sie das bitte im Anmeldeformular an, damit wir die Rechnung entsprechend erstellen können.

Gesamtbetrag aus Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 1.572 € (131 € pro Monat)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr folgenden Betrag  zur Verfügung:

(

  3.539 € 

+

  1.572 € 

) = 5.111 €