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FSJ bei der Lebenshilfe Stuttgart

FSJ,BFD oder Praktikum bei der Lebenshilfe Stuttgart

In einem Freiwilligen Sozialen Jahr, einem Bundesfreiwilligendienst oder einem Praktikum unterstützen Sie unser Team bei der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung. Dabei geht es um unterschiedliche Lebensbereiche, wie Arbeit, Wohnen, Freizeit oder unsere inklusive Kindertagesstätte.

Freie Stellen für FSJ/BFD

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Kontakt, Infos, Bewerbungen

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Portrait von Bernhard Hühn, Leiter der Personalabteilung der Lebenshilfe Stuttgart

Personalabteilung

Telefon: 0711 32 097-169
oder: 0711 32 097 - 149
E-Mail: personal@lebenshilfe-stuttgart.de

Kosten und Finanzierung

Für unsere Angebote können Sie bei vorhandenem Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Dafür stehen Ihnen jährlich bis zu 5.111 € zur Verfügung. Die Leistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Möchten Sie die Abrechnung über die Pflegekasse nutzen, markieren Sie dies bitte im Anmeldeformular.

Gesamtbetrag aus
Verhinderungs­pflege (§ 39 SGB XI) und
Kurzzeit­pflege (§ 42 a SGB XI) ab Pflegegrad 2

Laufzeit: Ein Kalenderjahr
(Januar bis Dezember)

Betrag: 3.539 € im Kalenderjahr

Antrag: Muss von Ihnen selbst jedes Jahr neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) ab Pflegegrad 1

Laufzeit: 12 Monate
(Januar bis Dezember)
(Der Restbetrag kann bis Ende Juni des Folgejahres ausgegeben werden)

Betrag: 131 € pro Monat (Anspruch für 12 Monate: 1.572 €)

Antrag: Automatischer Anspruch, sobald Pflegegrad vorliegt.

Bei Nutzung aller Möglichkeiten haben Sie pro Jahr 5.111 € zur Verfügung.